Mehr entdecken
Öffnungszeiten
Mo – Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Di | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 14:00 - 18:00 Uhr |
Markt Buchbach
Marktplatz 1
84428 Buchbach
08086 9307-0
08086 9307-30
rathaus@buchbach.de
www.buchbach.de
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Markt Buchbach | Online: https://www.buchbach.de//
Sie sind hier: Rathaus & Politik > Rathaus > Was erledige ich wo
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. An diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Franz Stoiber | 0 80 86 93 07 - 16 | 16 |
Sie können dem Einsatz der Cookies zustimmen oder widersprechen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.