Steuern, Beiträge und Gebühren

Wasser und Abwasser

Wasserversorgunganlage

Herstellungsbeiträge:

  • pro m² Grundstücksfläche   0,99 € (ab 01.06.2006)
  • pro m² Geschossfläche          5,67 € (ab 01.06.2006)

Verbrauchsgebühren:

  • pro m³ Verbrauch                   1,35 € (ab 01.11.2011)
  • Grundgebühr monatlich      4,00 € (ab 01.04.2005)

Zu den genannten Beträgen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (7%) hinzu.

 

Entwässerungseinrichtung

Herstellungsbeiträge:

  • pro m² Grundstücksfläche     1,80 € (ab 01.09.2010)
  • pro m² Geschossfläche         11,90 € (ab 01.09.2010)

Einleitungsgebühren:

  • pro m³ Verbrauch                     2,90 € (ab 01.11.2021)

 

Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

Nach tatsächlichem Aufwand entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung bzw. Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Friedhof

Grabgebühren:

  • Einzelgräber                                        540,00 €
  • Familiengräber                                  630,00 €
  • Familiengräber 1. Reihe                 990,00 €
  • Wandgräber                                     1.260,00 €
  • Gräber am Hauptweg                  1.260,00 €
  • selbständige Urnengräber            360,00 €
  • Sozialgräber (Urnenplätze)             90,00 €

Bestattungsgebühren: Entsprechend der Friedhofsgebührensatzung.

 

Gewerbesteuer

Hebesatz       320 v. H.

 

Grundsteuer

Hebesatz Grundsteuer A

(Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)    400 v. H.

Hebesatz Grundsteuer B

(Grundstücke)     350 v. H.

 

Hundesteuer

  • erster Hund                       35,00 €
  • jeder weitere Hund        80,00 €
  • Kampfhund                     500,00 €

 

Kleineinleiterabgabe

17,90 € pro Person (Stichtag ist der 30.06. des Vorjahres)

 

Müllabfuhrgebühren

Die Grundgebühr beträgt für jede Grundgebühreneinheit 1,20 € pro Monat.

Die Leistungsgebühr wird pro Leerung des Restmüllbehälters erhoben. Dabei gilt für jeden Restmüllbehälter eine Mindestleerungszahl von zehn Leerungen pro Abrechnungsjahr.

Die Leistungsgebühr beträgt pro Leerung für das

  •      80 ltr.-Gefäß              3,60 €
  •    120 ltr.-Gefäß              5,90 €
  •     240 ltr.-Gefäß          11,80 €
  • 1.100 ltr.-Gefäß          54,00 €

Der Restmüllsack 70 l Füllraum einschließlich Abfuhr 2,20 €.

 

Die Gebühr für eine Änderung im Behälterstand beträgt pro Veränderung 10,00 €.

Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angelieferten Abfällen beträgt 199,90 € je Gewichtstonne.

Die Mindestgebühr für Kleinanliefermengen bis 100 kg beträgt 10,00 €.

 

Die Gebühr für einen Sperrmüllscheck beträgt 15,00 €.

Pro Sperrmüllscheck ist die Entsorgung auf drei Kubikmeter Sperrmüll beschränkt.

 

Die Gebühr für die Selbstanlieferung von Sperrmüll bis 300 kg mit einem Sperrmüllscheck beträgt 15,00 €.

Bei Mengen über 300 kg wird die Gebühr nach Gewicht berechnet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie anhand des Abfallgebührensystems des Landratsamtes Mühldorf a. Inn.

 

 

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