Mehr entdecken
Öffnungszeiten
Mo – Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Di | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 14:00 - 18:00 Uhr |
Markt Buchbach
Marktplatz 1
84428 Buchbach
08086 9307-0
08086 9307-30
rathaus@buchbach.de
www.buchbach.de
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Markt Buchbach | Online: https://www.buchbach.de//
Sie sind hier: Rathaus & Politik > Rathaus > Was erledige ich wo
Maßgeblich ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu.
Die Steuer wird in einem gestuften Verfahren festgesetzt.
Für steuerpflichtige Gewerbebetriebe besteht eine Steuererklärungspflicht zur Festsetzung des Steuermessbetrags. Der staatliche Messbescheid und der gemeindliche Gewerbesteuerbescheid müssen ggf. gesondert angefochten werden. Dabei sind die in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung genannten Fristen einzuhalten. Es ist zu beachten, dass die Gemeinde an die staatlichen Bescheide gebunden ist, und dass Einwände gegen die staatlichen Bescheide im Rahmen der gemeindlichen Steuererhebung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden können, wenn die staatlichen Bescheide bestandskräftig sind.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Philipp Junger | 0 80 86 93 07 - 14 | 14 |
Sie können dem Einsatz der Cookies zustimmen oder widersprechen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.