Mehr entdecken
Öffnungszeiten
Mo – Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Di | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 14:00 - 18:00 Uhr |
Markt Buchbach
Marktplatz 1
84428 Buchbach
08086 9307-0
08086 9307-30
rathaus@buchbach.de
www.buchbach.de
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Markt Buchbach | Online: https://www.buchbach.de//
Sie sind hier: Rathaus & Politik > Rathaus > Was erledige ich wo
Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Bei Abhandenkommen Ihres Kinderreisepasses sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Andrea Zankl | 0 80 86 93 07 - 23 | 03 |
Sie können dem Einsatz der Cookies zustimmen oder widersprechen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.