Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren ab 01.11.2024

Nachdem der Gebührenkalkulationszeitrum (2021-2023) mit dem Veranlagungsjahr 2023 abgelaufen war, musste die Verwaltung die Verbrauchsgebühr für den Kubikmeter Wasser überprüfen und neu kalkulieren

Bei der Vorauskalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024-2026 errechnet sich bei der bisherigen Gebührenhöhe von 1,35 € pro Kubikmeter, eine voraussichtliche Unterdeckung von 101.590,44 €.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 daher die Erhöhung der Verbrauchsgebühr für das entnommene Wasser pro Kubikmeter ab 01.11.2024 auf 1,75 € beschlossen. Die Grundgebühr bleibt unverändert.

Die notwendige Anpassung ist zurückzuführen auf die steigenden Kosten für Personal, den Unterhalt sowie die Betriebsführung des Wasserleitungsnetzes. Zudem haben sich auch die Kosten für den Wasserbezug (Wassereinkauf) deutlich erhöht.

Die in der Marktgemeinderatssitzung am 12.09.2024 beschlossene und angepasste "Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung -WAS)" vom 23.09.2024 sowie die "Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)" vom 23.09.2024 können Sie auf unserer Homepage unter Rathaus&Politik/Ortsrecht  unter "Versorgungseinrichtungen" abrufen. 

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