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Es gehen immer wieder Beschwerden über Hundekot auf Straßen, Wegen, Plätzen und sogar Privatgrundstücken ein. Wir bitten alle Hundebesitzer, unser Angebot mit den neu aufgestellten Hundekottoiletten zu nutzen. Wir weisen darauf hin, dass es für die Hundebesitzer, die Straßen, Wege, Plätze oder Privatgrundstücke durch ihre Hunde verunreinigen lassen, im Falle einer Anzeige durchaus an den Geldbeutel gehen kann. Gem. des Art. 18 LStVG und des § 13 Nr. 1 der Verordnung des Marktes Buchbach über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter kann man bei Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld bis zu 500,00 € belegt werden.
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